Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Letzte Aktualisierung 11/04/2024

1. Begriffsbestimmungen

Aktivierungskostendie einmaligen Kosten für die Konfiguration der Cloud-Anwendung und die Aktivierung des Zugangs zur Cloud-Anwendung.

APPs: mobile Anwendungen (Android, iOS, ...), die mit der Cloud-Anwendung interagieren.

Cloud-Anwendung: die im Angebot angegebene Anwendung, die von PHRONESYSS entwickelt und online zur Verfügung gestellt wird. Diese sind nicht erschöpfend: Phronesys oder VCA-Online.

Benutzer: Angestellter oder selbständiger Dienstleister, der mit dem Kunden durch ein Vertragsverhältnis verbunden ist und der die Cloud-Anwendung oder die zugehörigen APPs in Erfüllung dieses Vertrags nutzt.

BenutzungsgebührBezugnahme auf die Gebührenordnung, insbesondere die Gebühr für die Nutzung der Cloud-Anwendung und die Gebühr für die Nutzung der APPs, die beide unten definiert sind.

Gebühr für die Nutzung von Cloud-Anwendungen: die jährliche Lizenzgebühr für die Nutzung der Cloud-Anwendung.

Benutzungsgebühr für die APPs: die jährliche Lizenzgebühr für die Nutzung der APPs, die sich nach der Anzahl der Nutzer richtet.

ISO27001das ISO-Zertifikat für Informationssicherheit, für das PHRONESYSS zertifiziert ist.

Kunde: der Vertragspartner, der von PHRONESYSS die Erlaubnis erhält, eine von ihr entwickelte Cloud-Anwendung zu nutzen.

AusbildungSchulung für die Cloud-Anwendung, die auf dem Prinzip "Train the Trainer" basiert. Diese wird standardmäßig in Niederländisch, Französisch oder Englisch durchgeführt - je nach Vereinbarung zwischen PRHONESYSS und dem Kunden - und die Dauer hängt vom gewählten Paket ab und wird im Angebot angegeben.

Vereinbarung: das angenommene Angebot und die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter Ausschluss aller vom Kunden einseitig hinzugefügten und von PHRONESYSS nicht ausdrücklich akzeptierten Bestimmungen.

PHRONESYSSPHRONESYSS BV, mit Sitz in Hannekenshoek 15, 2200 Herentals, RPR Antwerpen, Abteilung Turnhout und der Firmennummer 0808.410.074.

Alle Verweise in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die in diesem Artikel 1 definierten Begriffe haben die durch die Definition festgelegte Bedeutung, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Großbuchstaben geschrieben sind.

2. Umfang

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beziehung zwischen PHRONESYSS einerseits und dem Kunden andererseits. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen vom Kunden durch seine Unterschrift am Ende dieses Dokuments akzeptiert werden und bilden zusammen mit dem vom Kunden akzeptierten Angebot den Vertrag zwischen den Parteien, unter Ausschluss aller einseitig vom Kunden hinzugefügten und von PHRONESYSS nicht ausdrücklich akzeptierten Bestimmungen. Weicht das Angebot von den allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so ist das Angebot maßgebend.

Die vorliegende niederländische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Originalfassung und hat im Falle von Unstimmigkeiten stets Vorrang vor einer zu Informationszwecken übermittelten Übersetzung.

Der Kunde kann den Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PHRONESYSS auf Dritte übertragen.

2.1 Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

PHRONESYSS kann jederzeit eine neue Version seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeben. Diese neue Version wird für den Kunden mit ihrer Kenntnisnahme und Annahme anfechtbar. Der Kunde erkennt an, dass er von einer neuen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Mitteilung von PHRONESYSS an den Kunden Kenntnis nehmen kann, einschließlich einer E-Mail an eine zwischen den Parteien gemeinsam genutzte E-Mail-Adresse, und dass die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden zusammen mit dieser übermittelt wird. Auch über die Cloud-Anwendung werden alle Nutzer des Kunden über eine neue Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert und können diese Bedingungen einsehen. Spätestens sieben (7) Tage nach Bekanntgabe der Änderungen kann der Kunde unter Angabe von Gründen widersprechen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass er die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

3. Lizenzen - Beschreibung des Nutzungsrechts

3.1 Geistige Eigentumsrechte von Phronesyss und Lizenz

PHRONESYSS ist und bleibt jederzeit Eigentümer aller geistigen und sonstigen (Eigentums-)Rechte im weitesten Sinne (einschließlich Urheberrechte), die sie in Bezug auf die Cloud-Anwendung und die APPs besitzt oder für die sie ein rechtsgültiges Nutzungsrecht erworben hat. Der Kunde kann niemals Rechte an Anpassungen geltend machen, die PHRONESYSS an der Software vornimmt, ebenso wenig wie an Anpassungen, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden. Zu diesen Eigentumsrechten gehören auch alle Geschäftsgeheimnisse, in die der Kunde während des Vertragsverhältnisses eingeweiht werden könnte. Alle Dokumente, Materialien, geistigen Eigentumsrechte, Ideen und Arbeitsmethoden, die während und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages entwickelt werden, sind und bleiben Eigentum von PHRONESYSS.

PHRONESYSS gewährt dem Kunden eine Lizenz für die Cloud-Anwendung und/oder APPs, die das persönliche, nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Cloud-Anwendung und/oder APPs für die im Angebot angegebene Dauer und für die im Angebot angegebenen Nutzer umfasst.

Insbesondere unterlässt der Kunde jede andere Nutzung als die, zu der er nach dem Angebot und diesen AGB berechtigt ist. So unterlässt es der Kunde, die Cloud-Anwendung oder Teile davon zu registrieren, zu hinterlegen oder anderweitig zu schützen, sie Dritten direkt oder indirekt, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, sie zu vermarkten, ganz oder teilweise in irgendeiner Form zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, sie zu übersetzen, zu bearbeiten, zu arrangieren oder anderweitig zu verändern.

Der Kunde unterlässt es, die Cloud-Anwendung zur Verarbeitung von Daten zu nutzen, deren Besitz rechtswidrig ist (einschließlich Nutzern, die rechtswidrig Daten verarbeiten, die Rechte an geistigem Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse verletzen). Bei Beendigung der Zusammenarbeit des Kunden mit seinen Nutzern oder anderen Mitarbeitern, wie z. B. seinen Geschäftsführern, Angestellten, externen Beratern oder Beauftragten im weitesten Sinne, dürfen diese keine Rechte an geistigem Eigentum in ihrem (persönlichen) Besitz behalten. Bei Beendigung der Nutzung der Cloud-Anwendung muss der Kunde alle zugehörigen Dokumentationen und Handbücher vernichten. Er verpflichtet sich in diesem Fall auch, die Cloud-Anwendung in keiner Weise mehr zu nutzen. Der Kunde garantiert und trägt die Beweislast dafür, dass seine Nutzer und im Allgemeinen alle seine Direktoren, Angestellten, externen Berater oder Beauftragten im weitesten Sinne diese Bestimmungen einhalten werden, und ergreift die zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen.

Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PHRONESYSS darf der Kunde keine Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, an andere Personen als seine Mitarbeiter oder (Unter-)Auftragnehmer weitergeben, die vom Kunden zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag informiert werden müssen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Dokumente vorzulegen oder Formalitäten zu erfüllen, die notwendig oder förderlich sind, damit PHRONESYSS seine Rechte gemäß dieser Klausel ausüben kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Formalitäten zur Erlangung oder Aufrechterhaltung von Patenten, Mustern, Urheberrechten und/oder anderen geistigen Rechten.

3.2 Geistige Eigentumsrechte des Kunden

Die vom Kunden hoch- und heruntergeladenen Daten bleiben zu jeder Zeit sein ausschließliches Eigentum und seine Verantwortung, vorbehaltlich der Rechte Dritter.

3.3 Beschränkungen des Nutzungsrechts

Die Verwaltung der Nutzer erfolgt über eine zu diesem Zweck entwickelte Schnittstelle. Der Zugang eines Nutzers zur Cloud-Anwendung erfolgt über einen Benutzernamen und ein Passwort und ist streng persönlich; ein Passwort darf unter keinen Umständen an eine andere Person weitergegeben (und/oder von dieser verwendet) werden. Der Benutzername ermöglicht die Identifizierung des Nutzers. Für jeden Nutzer wird angegeben, ob er intern oder extern mit dem Kunden verbunden ist. Diese Informationen werden immer korrekt über die zu diesem Zweck verfügbare Schnittstelle vom Kunden und unter seiner Verantwortung eingegeben.

3.4 Ausübung des Nutzungsrechts und angebotene Funktionalität

PHRONESYSS ermöglicht den Zugang zur Cloud-Anwendung über eine sichere Webseite und ein personalisiertes Identifikationssystem.

Der Kunde erklärt, über ausreichende Kenntnisse der Anwendung, der Fähigkeiten und der technischen Spezifikationen der Cloud-Anwendung, wie sie im Angebot beschrieben sind, zu verfügen und bedarf keiner weiteren Beschreibung derselben.

3.5 Schulung und Helpdesk

Die Schulung wird so schnell wie möglich von PHRONESYSS angesetzt, sobald die Zahlung der Nutzungs- und Aktivierungsgebühr (siehe Artikel 5.2) eingegangen ist. Diese Schulung ist für maximal zwei Personen vorgesehen.

Während der Vertragslaufzeit steht dem vom Kunden benannten Hauptnutzer ein kostenloser Online-Helpdesk zur Verfügung, der technische und funktionale Fragen zum Betrieb und zur Nutzung der Cloud-Anwendung beantworten kann. Dieser Support ist je nach Wunsch des Kunden in Niederländisch, Französisch oder Englisch über eine in der Cloud-Anwendung integrierte Funktion verfügbar. Alle Nutzer können in einem in der Anwendung verfügbaren Wiki selbst nach Erklärungen suchen.

4. Dauer des Abkommens

Die Laufzeit des Vertrags beträgt ein (1) Jahr ab Annahme des Angebots durch den Kunden und verlängert sich stillschweigend jeweils um denselben Zeitraum, es sei denn, eine der beiden Parteien kündigt spätestens drei Monate vor dem jährlichen Fälligkeitstermin per Einschreiben.

4.1 Freischaltung

Das Aktivierungsdatum wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Kunden und PHRONESYSS festgelegt. Unter der Annahme einer normalen und den Systemanforderungen entsprechenden Konfiguration beim Kunden wird die Aktivierung etwa fünf (5) Arbeitstage dauern (Richtwert). Um das Aktivierungsdatum einhalten zu können, muss der Kunde PHRONESYSS die angeforderten Unterlagen und Informationen in dem gewünschten Format rechtzeitig zur Verfügung stellen. PHRONESYSS verpflichtet sich, die Cloud-Anwendung mit den im Angebot enthaltenen Systemanforderungen oder der Konfiguration in Einklang zu bringen. PHRONESYSS behält sich das Recht vor, den Zugang erst nach Eingang der Zahlung des Nutzungsentgelts und der Aktivierungsgebühr zu aktivieren, ohne dass der Kunde dadurch Anspruch auf irgendeine Entschädigung hat.

4.2 Aussetzung, Auflösung des Abkommens

PHRONESYSS ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags (und folglich den Zugang zu oder die Interaktion mit den APPs und der Cloud-Anwendung) im Falle eines Zahlungsverzugs von 15 Kalendertagen auszusetzen, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde alle seine ausstehenden, überfälligen Rechnungen an PHRONESYSS bezahlt hat. Für eine solche Aussetzung ist keine vorherige Inverzugsetzung erforderlich. Durch diese Aussetzung werden die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden in keiner Weise ausgesetzt. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen während des Aussetzungszeitraums unverändert bestehen.

PHRONESYSS hat das Recht, die Erfüllung des Vertrags und insbesondere den Zugang zu oder die Interaktion mit den APPs und der Cloud-Anwendung für einen Nutzer auszusetzen, wenn Verstöße gegen das in Artikel 3 beschriebene Nutzungsrecht begangen werden. Für diese Aussetzung wird der Kunde vorab mit einer Frist von fünf (5) Arbeitstagen informiert, um den Verstoß zu beheben. Wird der Verstoß nicht behoben, kann der Zugang des Nutzers gesperrt werden. Wenn der Kunde nicht auf die festgestellten Verstöße reagiert und nicht kooperiert, um die Verstöße zu beenden, kann PHRONESYSS eine Sperrung für alle Nutzer des Kunden veranlassen. Durch diese Aussetzung werden die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden in keiner Weise ausgesetzt. Insbesondere laufen die Zahlungsverpflichtungen während des Zeitraums der Aussetzung wie gewohnt weiter.

All dies lässt die Rechte der Parteien unberührt, im Falle eines Vertragsbruchs (einschließlich des Missbrauchs des Nutzungsrechts) alle Schritte zu unternehmen, um unter anderem Schadensersatz zu erhalten, vom Vertrag zurückzutreten oder seine Erfüllung zu verlangen.

5. Entschädigung und Zahlungsbedingungen

5.1 Gegenstand

Der vereinbarte Preis beinhaltet die Aktivierung und die Lizenzen für die Nutzung der Cloud-Anwendung und der APPs gemäß dem Angebot. Die im Angebot genannten Aktivierungskosten sind einmalig und vor Inbetriebnahme durch den Kunden zu entrichten.

5.2 Rechnungsstellung

Das Nutzungsentgelt und die Aktivierungskosten werden unmittelbar nach Annahme des Angebots in Rechnung gestellt und sind spätestens innerhalb von sieben (7) Kalendertagen zu zahlen, andernfalls ist PHRONESYSS berechtigt, die Aktivierung der Anwendung auszusetzen. Das Nutzungsentgelt ist immer jährlich fällig und in voller Höhe im Voraus zu zahlen, es sei denn, es wird gemäß dem Angebot monatlich gezahlt. Das Nutzungsentgelt ist für jedes angefangene Jahr in voller Höhe fällig, auch wenn der Vertrag während des Jahres gekündigt werden sollte.

Alle Rechnungen von PHRONESYSS sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Die Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail zugesandt; das Datum des Eingangs gilt daher als das Datum der Versendung der Rechnung durch PHRONESYSS. Wenn die Rechnung von einem Kunden am Fälligkeitsdatum nicht (vollständig) bezahlt wurde, werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung Zinsen in Höhe von 10% pro Monat fällig, wobei der anwendbare Zinssatz niemals niedriger sein kann als der zu diesem Zeitpunkt geltende Zinssatz auf der Grundlage des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Die Rechnung erhöht sich außerdem um eine pauschale Verzugsentschädigung, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit der Rechnung zahlt, und zwar in Höhe von 10% des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50 EUR pro Rechnung. Dies gilt unbeschadet des Rechts von PHRONESYSS, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. 

5.3 MEHRWERTSTEUER

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

5.4 Preisänderung

Das Nutzungsentgelt unterliegt einer jährlichen Indexierung auf der Grundlage des Gesundheitsindexes mit dem Basisjahr 2004 und ergibt sich aus der folgenden Formel: (Grundgebühr x neue Indexzahl) / Ausgangsindexzahl. Die Grundgebühr ist die festgesetzte Nutzungsgebühr. Der neue Index ist der Gesundheitsindex des Monats, der dem Jahrestag des Vertragsabschlusses vorausgeht. Der Ausgangsindex ist der Gesundheitsindex des Monats, der dem Monat vorausgeht, in dem das Angebot unterzeichnet wurde.

6. Garantie - Servicelevel

Die von PHRONESYSS entwickelte Cloud-Anwendung unterstützt bestimmte Geschäftsprozesse des Kunden. In diesem Zusammenhang hat PHRONESYSS die Zertifizierung nach ISO 27001 (Informationssicherheit) erhalten. PHRONESYSS unternimmt daher auch alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um eine hohe Verfügbarkeit (Betriebszeit) und Integrität der Anwendung und der Datenbank zu gewährleisten. In regelmäßigen Abständen werden von PHRONESYSS inkrementelle und vollständige Backups erstellt und an verschiedenen Orten aufbewahrt.

PHRONESYSS verfügt über das nötige Fachwissen und verpflichtet sich, im Falle einer Störung oder eines Ausfalls (eines) der Server alles zu tun, um das Problem so schnell wie möglich zu lösen (Ressourcenbindung). PHRONESYSS kann auch eine Umgehungslösung anbieten, wenn es sich herausstellt, dass eine endgültige Lösung des Problems kurzfristig nicht möglich ist. PHRONESYSS unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den Nutzern die Cloud-Anwendung und die APPs jederzeit zur Verfügung zu stellen, und zwar frei von Viren, Bugs und anderer Spyware.

Geplante Wartungs- oder Reparaturarbeiten werden so weit wie möglich außerhalb der Arbeitszeiten (8-20 Uhr unter der Woche) durchgeführt. Die Kunden werden im Voraus über diese Arbeiten, einschließlich der voraussichtlichen Ausfallzeit der Anwendung, informiert.

Jegliche Nutzung erfolgt stets auf eigenes Risiko des Nutzers.

Auf begründeten Antrag des Kunden kann PHRONESYSS ein verfügbares Backup seiner Daten auf dem Server wiederherstellen (durchschnittliche Dauer: ein Arbeitstag).

Sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind oder sofern PHRONESYSS und der Kunde sich nicht im Voraus über die geschäftskritische Natur bestimmter Prozesse des Kunden geeinigt haben, führen Ausfallzeiten aufgrund der hier genannten Betriebsstörungen nicht zu anderen als den im folgenden Abschnitt genannten Schäden.

7. Haftung

PHRONESYSS haftet nicht für Schäden jeglicher Art, außer für direkte Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens PHRONESYSS oder seiner Beauftragten zurückzuführen sind.

Die Haftung von PHRONESYSS beschränkt sich auf den direkten Schaden, den der Kunde aufgrund eines Phronesyss zuzuschreibenden Mangels oder Fehlers in der Cloud-Anwendung erlitten hat. Solche direkten Schäden aufgrund von geringfügigen Fehlern umfassen nur:

  • Angemessene Kosten, die der Kunde aufwenden müsste, damit die Leistung von PHRONESYSS dem Vertrag entspricht; ein solcher Ersatzschaden wird jedoch nicht erstattet, wenn der Vertrag durch den Kunden oder auf dessen Wunsch hin aufgelöst wird;
  • Angemessene Kosten, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er sein Altsystem länger in Betrieb halten muss, weil PHRONESYSS die Anwendung nicht rechtzeitig aktiviert hat, abzüglich der Einsparungen, die sich aus der verspäteten Lieferung ergeben;

Die Haftung von PHRONESYSS tritt in allen Fällen nur dann ein, wenn der Kunde PHRONESYSS unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels und unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels in Verzug setzt und PHRONESYSS auch nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht zurechenbar ist.

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Beschränkungen ist die Gesamthaftung und ein allfälliger Schadenersatz in jedem Fall auf maximal das Nutzungsentgelt für ein Jahr beschränkt. Ist PHRONESYSS jedoch für den betreffenden Schadenfall versichert, so übersteigt die Entschädigung in keinem Fall den Betrag, den der Versicherer von PHRONESYSS in diesem Zusammenhang zu zahlen hat.

Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlichen Grenzen, zu keinem Zeitpunkt die außervertragliche Haftung der Direktoren, Angestellten und/oder Hilfspersonen von PHRONESYSS geltend zu machen.

PHRONESYSS haftet in keiner Weise für Schäden, die sich angeblich aus der Nutzung der Cloud-Anwendung oder der APPs ergeben, oder für Schäden, die sich aus Ausfällen, Unterbrechungen, schädlichen Elementen oder Defekten ergeben, sofern die Ursache nicht auf eigenes grobes Verschulden oder Vorsatz oder das seiner Beauftragten zurückzuführen ist.

Die Haftung von PHRONESYSS für mittelbare Schäden einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, verminderten Firmenwerts, Schäden durch Betriebsstagnation, Schäden aus Ansprüchen von Kunden des Auftraggebers, Verstümmelung oder Verlust von Daten, Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von Waren, Materialien oder Software Dritter, die vom Auftraggeber vorgeschrieben werden, Schäden im Zusammenhang mit der Beauftragung von Lieferanten, die vom Auftraggeber an PHRONESYSS vorgeschrieben werden, sowie Schäden durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

Der Kunde erkennt an, dass der Ersatz von Schäden, die durch die Nichteinhaltung einer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen vertraglichen Verpflichtung durch PHRONESYSS verursacht werden, innerhalb der gesetzlichen Grenzen ausschließlich den Regeln des Vertragsrechts unterliegt, selbst wenn das Ereignis, das den Schaden verursacht, auch eine unerlaubte Handlung darstellt.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Vertraulichkeit

PHRONESYSS verpflichtet sich, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten (einschließlich Geschäftsgeheimnisse) korrekt zu wahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt oder gesetzlich vorgeschrieben.

8.2 Einstellung von Mitarbeitern von PHRONESYSS, Beauftragung von mit PHRONESYSS verbundenen Beratern

Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, dass während der Laufzeit des Vertrages zwischen dem Kunden und PHRONESYSS sowie für die Dauer von zwei (2) Jahren nach Beendigung des Vertrages er, seine verbundenen Unternehmen, seine Direktoren, Anteilseigner und wirtschaftlichen Eigentümer es unterlassen werden, eine Person, die zu irgendeinem Zeitpunkt während des Vertrages ein Angestellter, Berater, Lieferant, Kunde, Interessent oder Geschäftspartner von PHRONESYSS ist oder war, zu veranlassen oder zu versuchen, diese zu veranlassen, (i) die Geschäftsbeziehung mit PHRONESYSS zu beenden; (ii) seine Geschäfte mit PHRONESYSS wesentlich zu reduzieren; (iii) Geschäfte mit PHRONESYSS zu weniger günstigen Bedingungen zu tätigen und/oder (iv) die Beziehung zwischen PHRONESYSS und einem Mitarbeiter, Berater, Kunden, Lieferanten oder einer anderen Geschäftsbeziehung in irgendeiner Weise zu stören.

Da jeder Einzelfall anders sein kann, vereinbaren PHRONESYSS und der Kunde, dass sie vor jedem Fall einer Kündigung oder eines Vertragsangebots nach Treu und Glauben nach einer Lösung suchen werden, wobei die Interessen von PHRONESYSS und des Kunden, die Vergleichbarkeit der betroffenen Tätigkeiten und die Dauer der Beschäftigung des betreffenden Arbeitnehmers oder selbständigen Beraters bei PHRONESYSS berücksichtigt werden. Für den Fall, dass keine Lösung gefunden wird, akzeptiert der Kunde, dass ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 100.000 € - oder das 200-fache des Tageshonorars, wenn mit einem Tageshonorar gearbeitet wird - pro Mitarbeiter, Berater, Lieferant, Kunde, Interessent oder entlassener Geschäftsbeziehung ein angemessener Schadensersatz bei PHRONESYSS ist und dass dieser Schadensersatz anteilig fällig wird, unbeschadet der Möglichkeit, den tatsächlichen Schaden geltend zu machen, falls dieser höher sein sollte.

8.3 Personalisierung

Wenn der Kunde PHRONESYSS auffordert, besondere Änderungen an der Cloud-Anwendung oder ihrer Konfiguration vorzunehmen, werden diese Anpassungen wie im Angebot angegeben in Rechnung gestellt. Bei Kündigung des Anpassungsvertrags durch den Kunden wird die Kündigungsgebühr auf 50% des Preises festgesetzt, unbeschadet der Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten, die vom Kunden in voller Höhe zu erstatten sind.

8.4 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Die Beziehung zwischen dem Kunden und PHRONESYSS unterliegt dem belgischen Recht. Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung, Gültigkeit oder Erfüllung des Vertrags unterliegen der ausschließlichen territorialen Zuständigkeit der Gerichte erster Instanz Antwerpen, Abteilung Antwerpen, und des Handelsgerichts Antwerpen, Abteilung Antwerpen. Die Parteien wählen als Gerichtsstand ihren Sitz oder Wohnsitz und, in Ermangelung eines belgischen Sitzes des Kunden, die Adresse der belgischen Niederlassung des Kunden, wie sie in der Crossroads Bank for Enterprises aufgeführt ist, sofern sie existiert.

8.5 GDPR

Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass er bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den in der Allgemeinen Datenschutzverordnung und den nationalen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Verpflichtungen handelt und dass alle von ihm an PHRONESYSS übermittelten Daten im Einklang mit den oben genannten Rechtsvorschriften erhoben wurden. Die Verpflichtungen des Kunden und von PHRONESYSS werden in der zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung näher ausgeführt.

Folglich muss der Kunde PHRONESYSS schadlos halten, wenn er von einer natürlichen Person, deren Daten zur Erfüllung des Vertrags erhoben und/oder verarbeitet und anschließend an PHRONESYSS übermittelt wurden, in Anspruch genommen wird.

Der Kunde, der den allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, erklärt sich auch mit dem Verarbeitungsvertrag einverstanden.

9. Änderungen des Abkommens

Änderungen des Vertrages zwischen PHRONESYSS und dem Kunden können nur schriftlich erfolgen. Das Versäumnis von PHRONESYSS, ein Recht geltend zu machen oder eine Sanktion anzuwenden, stellt in keiner Weise einen Verzicht auf Rechte dar. Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages vom zuständigen Gericht als nichtig, nicht durchsetzbar oder anderweitig nicht bindend erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien bei Abschluss des Vertrags entspricht.